TRINKWASSER – unser Lebensmittel Nr.1
Wir sind zertifiziert nach VDI / DVGW 6023 Trinkwasserhygiene: Unser Trinkwasser in Deutschland gehört zu den besten der Welt. Dafür sorgen täglich die lokalen Wasserwerke. Auf dem Transportweg vom Wasserwerk zum Endverbraucher ist es jedoch unvermeidbar, dass (für den Menschen ungefährliche) Fremdstoffe – wie abgelöste Inkrustationen des Rohrnetzes, ausgefällte Eisen- und Manganoxide, bei Reparaturen eingetragene Fremdstoffe wie Sandrückstände, Metallspäne oder Dichtungsmaterial – in das Trinkwasser gelangen.
Die Praxis zeigt, dass solche Fremdstoffe die Hauswasserinstallation und daran angeschlossene Geräte beeinträchtigen und schädigen.
Daraus resultiert eine Reihe von Problemen:
- Tropfende Wasserhähne
- Wasserverlust durch blockierende Ventile
- Schäden an wasserführenden Haushaltsgeräten
- Rohrbruch durch Lochfraßkorrosion
Bestes Wasser für Ihr Zuhause: Wir kümmern uns um Ihre Trinkwasserhygiene und sorgen dafür, dass Ihre Heizung und Ihre Haushaltsgeräte geschützt sind.
Wir sind zertifiziert nach VDI / DVGW 6023 Trinkwasserhygiene, und damit anerkannte Profis in den folgenden Bereichen:
- Wasserfilter
- Weichwasseranlagen
- Kalkschutzanlagen
- Heizungsschutz
Wir sind zertifiziert nach VDI / DVGW 6023 Trinkwasserhygiene Teil A
Nach der im Bundesrat am 12. Oktober 2012 verabschiedeten zweiten Novellierung der Trinkwasserverordnung müssen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung regelmäßig an repräsentativen Probenahmestellen auf Legionellen untersucht werden.
Die Erstprüfung solcher Anlagen musste bis spätestens 31. Dezember 2013 durchgeführt werden.
Die Gesetzeslage und die Folgen bei Verstößen
Ein Verstoß gegen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung kann für Vermieter und Eigentümer teuer werden. Es drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro, die Stilllegung ihrer Wasserversorgungsanlage sowie Mietminderungen oder auch Klagen der Betroffenen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
Fällt Ihre Liegenschaft unter die Prüfpflicht gemäß der novellierten Trinkwasserverordnung ?
- Sie verfügen über drei oder mehr Wohneinheiten.
- mindestens eine Wohneinheit ist vermietet.
- Es sind Duschmöglichkeiten vorhanden.
- Es gibt eine zentrale Trinkwassererwärmung.
- Ihre Anlage hat mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder es sind mehr als drei Liter Inhalt in den Leitungen zwischen Trinkwassererwärmer und letzter Entnahmestelle
Sollten diese Punkte auf Sie zutreffen, müssen an mindestens drei Stellen Wasserproben entnommen werden: Am Ein- und Ausgang des Warmwasserspeichers, sowie an der am weitesten entfernten Entnahmestelle jedes Steigestranges.
Unser Service für Sie
- Trinkwasseranlagenaufnahme
- Koordination der Installation von Probenahmestellen
- Präventivberatung
- Sanierungsberatung inkl. Erstellung von Gefährdungsanalysen